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17.07.2017; 20:59 Uhr
EU-Ministerrat steht hinter Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte
Maas: Deutsches UrhG nur »sinnvoll« weiterzuentwickeln

Nach dem EU-Parlament (vgl. Meldung vom 6. Juli 2017) hat sich auch der EU-Ministerrat hinter den im Mai in Brüssel erzielten Kompromiss (vgl. Meldung vom 14. Mai 2017) für einen leichteren Zugang zu geschützten Werken für Blinde und Sehbehinderte gestellt. Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2016 und Meldung vom 6. Mai 2014) um, der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll. 

Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt, »dass es gelunden ist, einheitliche Standards für die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen in ganz Europa einzuführen«. Die neuen EU-Vorgaben sind von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiere mit § 45a UrhG im deutschen Recht eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen, heißt es in der Pressemitteilung des BMJV. »Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden.« Geplant ist etwa die Aufnahme der Online-Nutzung in das Gesetz.

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