mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.10.2017; 23:14 Uhr
EU-Leistungsschutzrecht: Studie des EU-Parlaments rät ab
Vermutungsregel für Presseverleger als weniger umstrittene Intervention

Eine erst kürzlich veröffentlichte und vom Rechtsausschuss (JURI) im EU-Parlament angeregte Studie kommt zu dem Schluss, »dass die Bedenken bezüglich der eher ungewissen Folgen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger berechtigt sind, und viele Probleme, mit denen Presseverleger konfrontiert sind, mit viel weniger umstrittenen Interventionen gelöst werden können«, so die Übersetzung von Leonhard Dobusch in einer Meldung bei »Netzpolitik«. Die Autorinnen und Autoren der Studie befürworten deshalb, »das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufzugeben und stattdessen eine Vermutungsregel für Presseverleger einzuführen, wonach diesen Urheberrechte an den Inhalten ihrer Publikationen zukommen«. 

Die Studie wurde beauftragt, um den viel diskutierten Entwurf der EU-Kommission zum EU-Leistungsschutzrecht hinsichtlich eines »Mehrwertes« zu untersuchen. Zu diesem Zweck skizziert die Studie die Kritik an den Vorschlägen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, berichtet über die Funktionsweise und Auswirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger in Deutschland und Spanien, enthält eine Zusammenfassung der kulturökonomischen Literatur zur gesetzlichen Regelung der Autorenverträge und analysiert die geltenden Gesetze von sieben Mitgliedstaaten.  

Die in der Studie aufgeführte Option einer Vermutungsregel anstelle der Einführung eines neuen Schutzrechts erinnert stark an den Vorschlag der früheren Berichterstatterin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia (vgl. Meldung vom 9. März 2017). 

Ursprünglich war die Abstimmung zum Urheberrecht im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für 10. Oktober 2017 angesetzt, wurde aber erneut verschoben. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5937:

https://www.urheberrecht.org/news/5937/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.