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22.10.2017; 22:12 Uhr
Ministerpräsidenten der Länder beraten über Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Beschluss über Erweiterung des Telemedienauftrags auf 2018 verschoben

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 19. und 20. Oktober den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags inhaltlich beraten. »Der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt zum einen die EU-Datenschutzgrundverordnung in den Staatsverträgen um und zum anderen wird entsprechend der Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz die Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio gestärkt«, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder.

In der Sitzung wurden insbesondere die Sparvorschläge der Rundfunkanstalten diskutiert. Dreyer bedankte sich in diesem Zusammenhang »für die Papiere, die eine intensive Arbeit und einen Reformwillen erkennen lassen«. Sie seien »ein erster Schritt in die richtige Richtung«, dem aber noch viele folgen müssten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssten ihre Anstrengungen fortsetzen, so Dreyer. Sie seien gefordert, weiter Doppelstrukturen ab- und die crossmediale Zusammenarbeit auszubauen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf eine Erweiterung des Telemedienauftrages verständigt. So soll die Verweildauer für Sendungen und auf Sendung bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags vorgenommen, über die bei ihrer Konferenz am 1. Februar 2018 verhandelt wird. Anfang nächsten Jahres soll auch abschließend über Strukturveränderungen der Öffentlich-Rechtlichen entschieden werden. 

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e-V. (Produzentenallianz) appellierte vor der Ministerpräsidentenkonferenz nochmals eindringlich, die Interressen der mittelständischen und kreativen Filmwirtschaft bei der Diskussion um den Telemedienauftrag angemessen zu berücksichtigen und warnt vor negativen Auswirkungen auf die deutsche Film- und Fernsehproduktionswirtschaft. So begrüßte auch der Vorstandsvorsitzende des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), Hans Demmel, die Verschiebung der Entscheidung über den Telemedienauftrag auf das kommende Jahr.

Zufrieden äußerte sich hingegen die ARD-Vorsitzende Karola Wille: »Wir haben heute ein deutliches Bekenntnis der Länder zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem umfassenden Auftrag für unsere Gesellschaft gehört«. Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut lobte: »Es ist gut, dass die Speilräume für die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz erweitert werden sollen. Vor allem die Öffnung der Verweildauer ist ein großer Schritt im Interesse des Publikums«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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