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20.11.2017; 20:21 Uhr
Rundfunkzulassung für Live-Streaming-Kanäle
Landesmedienanstalt NRW kontaktiert weitere »Letsplayer«

Im März diesen Jahres erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) per Pressemitteilung warum der Twitch.tv-Kanal »PietSmietTV«, ein Streaming-Kanal, auf dem Zuschauer in Dauerschleife sogenannte Let's Plays sehen können, aus Sicht der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen ist (vgl. Meldung vom 22. März 2017). »PietSmiet« entschied sich daraufhin, keinen Zulassungsantrag zu stellen und schaltete den Kanal vorübergehend ab.

Nun sehen sich weitere »Letsplayer« mit durchaus weniger Follower- sowie Zuschauer- und Abozahlen mit der Forderung der LfM nach einer Rundfunklizenz konfrontiert. Die LfM fordert die Betroffenen, deren Angebot möglicherweise als zulassungspflichtiger Rundfunk einzuordnen ist, in einem Schreiben auf, sich diesbezüglich bis Mitte Dezember mit ihr in Verbindung zu setzen. 

In der Politik besteht überwiegend der Konsens, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Rundfunkangebot gesetzlich so anzupassen sind, dass sie den Anforderungen und Realitäten der heutigen Zeit Rechnung tragen. Im Koaltionsvertrag der neuen Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bereits das Ziel verankert, die Lizenzpflicht für Live-Streaming-Kanäle abzuschaffen. Die konkrete Umsetzung dieses formulierten Ziels im Wege einer gesetzlichen Regelung bleibt abzuwarten, ebenso ob die Medienanstalten anderer Bundesländer sich dem anschließen würden. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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