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07.12.2017; 20:34 Uhr
LG Frankfurt a.M. zum »Recht auf Vergessenwerden«
Keine Entfernung eines Suchergebnisses zu 6 Jahre alten Berichten

Das LG Frankfurt a.M. hat mit jetzt bekannt gewordener Entscheidung vom 26. Oktober 2017 den Anspruch eines ehemaligen Geschäftsführers eines Unternehmens auf Löschung von Suchergebnissen von über sechs Jahre alten Berichten abgelehnt (Az.: 2-03 O 190/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Die Presse berichtete im Jahr 2011 darüber, dass das Unternehmen unter der Geschäftsführung des Klägers in finanzielle Schieflage geraten sei. Unter Nennung seines Namens wurde berichtet, dass der Kläger sich zu dieser Zeit krank gemeldet habe. Der Kläger begehrte von Google die Löschung der Links aus dem Suchindex. Dies lehnte das Gericht ab. Vorliegend habe an der Berichterstattung ein öffentliches Interesse bestanden. Der Name des Klägers sei zu dem damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit überaus bekannt gewesen. Auch aus der Erwähnung der damailgen Erkrankung des Klägers sei vorliegend kein absolutes Berichterstattungsverbot abzuleiten. Der Anspruch lasse sich auch nicht aus der Tatsache begründen, dass die Darstellung bereits mehrere Jahre zurückliege.

[IUM/ct]

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