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09.01.2018; 20:30 Uhr
OLG München: Schlussurteil im Berufungsverfahren um »Das Boot«
Gericht spricht Chef-Kameramann Nachzahlungen, Zinsen und Beteiligung zu

In seinem am 21. Dezember 2017 verkündeten Urteil im Berufungsprozess um die urheberrechtlichen Vergütungsforderungen des Chef-Kameramannes des Filmklassikers »Das Boot« Jost Vacano gegen die Bavaria Film und weitere Beklagte spricht das OLG München Vacano Nachvergütungsansprüche und Zinsen sowie eine künftige Beteiligung an den Nettoerlösen zu (Az.: 29 U 2619/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

In dem seit zwölf Jahren währenden Rechtsstreit verlangte Jost Vacano, dass seine Verträge aus den Jahren 1980/1981 mit einer nachträglichen Umsatzbeteiligung an den Welterfolg von »Das Boot« angepasst werden. Er macht eine Nachvergütung (»Fairnessausgleich«) geltend, da die ihm als Chef-Kameramann der Produktion »Das Boot« eingeräumte Pauschalvergütung von 180.000,- DM in auffälligem Missverhältnis i.S.d. § 32 a UrhG zu den Vorteilen stünde, welche die Beklagten, die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video GmbH sowie der Westdeutsche Rundfunk (WDR), durch den Film erlangt hätten. 

Die durch die drei Beklagten zu zahlenden Nachvergütungen summieren sich nach der Entscheidung des OLG München auf rund 438.000 Euro. Anders als das Landgericht München I in erster Instanz (vgl. ZUM 2016, 776 - Volltext bei Beck Online) ist es davon ausgegangen, dass die ursprünglich vereinbarte Vergütung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 32a UrhG im Jahr 2002 bereits vollständig verbraucht war. Hinzu kommen seit Rechtshängigkeit der Klage aufgelaufenen Zinsen in Höhe von bis dato ca. 150.000 Euro. Das Landgericht hatte den Zinsanspruch verneint. Hinsichtlich der zukünftigen Beteiligung folgt der Senat dem Urteil der ersten Instanz und spricht Vacano eine Beteiligung von 2,25 % an den Nettoerlösen der Beklagten zu, wobei für Sendungen durch den mitbeklagten WDR Wiederholungsvergütungen entsprechend WDR-Tarifvertrag gezahlt werden müssen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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