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18.02.2018; 21:19 Uhr
US-Gericht: Einbetten von Tweets kann Urheberrechtsverletzung darstellen
Entscheidung könnte Auswirkung auf gängige Einbindungs-Praxis haben

Ein New Yorker Bezirksgericht hat entschieden, dass mehrere US-Medien durch das Einbetten von Tweets das Urheberrecht des Forografen Justin Goldman verletzt haben, weil sie ohne dessen Befugnis seine Inhalte verwendet hatten. Goldman hatte ein Bild in einer Snapchat-Story veröffentlicht, von der andere Nutzer wiederum Screenshots angefertigten, welche auf Twitter gelangten. Goldman wehrte sich dagegen, dass diese Tweets von den beklagten Medien - darunter Breitbart, Vox und Time - eingebettet wurden. 

Nach Ansicht der New Yorker Richterin begingen die Beklagten durch das Einbetten des Goldman-Fotos eine Urheberrechtsverletzung. Die Nutzer seien durch die Einbettung in der Lage gewesen, das Foto ohne weiteren Mausklick auf einen Link oder ein Vorschaubild in voller Auflösung zu sehen. »Die Tatsache, dass das Foto auf einem Server gehostet wurde, der von einem Dritten (Twitter) besessen und betrieben wurde, bewahrt sie nicht vor diesem Ergebnis«, zitiert »Golem« aus dem Urteil.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet erhebliche Konsequenzen für die bislang gängige Praxis von Medien oder anderen Nutzern, Tweets oder Youtube-Videos in die eigene Website einzubinden. »Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung keinen Bestand hat. Wenn dies der Fall wäre, würde dies die allgegenwärtige Praxis der Online-Verlinkung bedrohen, von der täglich Millionen Internetnutzer profitieren«, heißt es einer aktuellen Stellungnahme. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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