mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.02.2018; 20:58 Uhr
OLG Thüringen: Keine Geldentschädigung für Gastronom wegen Mafia-Bericht
MDR zur Verdachtsberichterstattung berechtigt

In einem im November 2015 ausgestrahlten Fernsehbericht des MDR mit dem Titel »Provinz der Bosse - Die Mafia in Mitteldeutschland« wurde über Aktivitäten der italienischen Mafia in Mitteldeutschland berichtet. Über einen Gastronom, der zwar anonym, aber identifizierbar dargestellt wurde, wurde behauptet, er sei Mitglied der kalabrischen Mafia-Vereinigung »Ndrangheta«. Der Bericht war im Internet in der Mediathek des MDR abrufbar und wurde zeitweise auch druch Dritte auf YouTube verbreitet. Der Gastronom nahm sowohl den MDR als auch beteiligte Journalisten auf Zahlung einer Geldentschädigung gerichtlich in Anspruch.

Anders als die Vorinstanz wies das OLG Thüringen die Klage mit Urteil vom 21. Februar 2018 mangels Rechtsgrundlage insgesamt ab (Az.: 7 U 471/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich wäre. Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten Erkenntnisse auch grundsätzlich berechtigt gewesen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6013:

https://www.urheberrecht.org/news/6013/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.