mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.02.2018; 20:26 Uhr
OVG Nordrhein-Westfalen: EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären
Einordnung von Webmail-Diensten als Telekommunikationsdienste

Mit Beschluss vom 26. Februar 2018 hat das OVG Nordrhein-Westfalen den EuGH um Vorabentscheidung in der Frage ersucht, ob sog. Webmail-Dienste Telekommunikationsdienste sind und damit den entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen (Az.: 13 A 17/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der für die Aufsicht über den Telekommunikationsmarkt in Deutschland zuständigen Bundesnetzagentur und Google als Betreiberin des E-Mail-Dienstes »Gmail« (früher »Google Mail«). Die Behörde ist der Ansicht, dass »Gmail« ein Telekommunikationsdienst sei und Google daher den dort für Anbieter von solchen Diensten geregelten Pflichten unterliege. Sie verpflichtete Google per Bescheid, »Gmail« als Telekommunikationsdienst anzumelden. Hiergegen ging Google vor. 

Das OVG will nun geklärt wissen, ob ob auch internetbasierte E-Mail-Dienste, die über das offene Internet bereitgestellt würden und selbst keinen Internetzugang vermitteln, als Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze von der Richtlinie 2002/21/EG erfasst würden. Ferner müsse die Frage beantwortet werden, wie das Merkmal »gewöhnlich gegen Entgelt erbracht« auszulegen sei. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6014:

https://www.urheberrecht.org/news/6014/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.