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01.03.2018; 21:32 Uhr
Neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft am 1. März 2018 in Kraft getreten
UrhWissG: »Übersichtliche, einfache verständliche und leicht auffindbare Regelungen«

Am 1. März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Das Gesetz reformiert die Regelung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung.

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seiner Pressemitteilung erklärt, waren die zuvor geltenden Regelungen »zu komplex, fanden sich verstreut im Gesetz und enthielten zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe«. Das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft schaffe übersichtliche, einfach verständliche und leicht auffindbare Regelungen für Nutzerinnen und Nutzer aus Bildung, Wissenschaft und Forschung und passe das Urheberrecht an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung an.

Die Gesetzesnovelle war bis zuletzt hoch umstritten (vgl. Meldung vom 29. Mai 2017). Insbesondere Verlage, aber auch Journalisten sehen in dem Vorhaben eine Gefahr für die Refinanzierung von Journalismus und wissenschaftlichen Publikationen. Verbände aus Forschung und Lehre hingegen begrüßen das neue Gesetz. Als Kompromisslösung gelten die meisten Regelungen zunächst für fünf Jahre bis zum 1. März 2023. 

Eine detaillierte Dokumentation des Instituts für Urheber- und Medienrecht zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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