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05.04.2018; 20:34 Uhr
Verschärfter Reformvorschlag zum EU-Leistungsschutzrecht
Startup-Verband äußert Kritik

Axel Voss, Verhandlungsführer im EU-Parlament zur Reform des Urheberrechts, hat am 28. März 2018 seinen neuesten Reformvorschlag zum Leistungsschutzrecht vorgelegt. Darin wird der zuvor diskutierte Kompromiss einer Vermutungsregel (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2017) nicht aufgegriffen. Vielmehr geht dieser Vorschlag über den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission für ein Leistungsschutzrecht hinaus.

Nach dem nun vorgelegten Änderungsentwurf soll ein »unveräußerliches Recht auf eine faire und angemessene Vergütung für die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen« eingeführt werden. Der Vergütungszwang für die Nutzung von Online-Medien soll laut Voss die Finanzierung von Presseverlagen und Nachrichtenagenturen in Europa verbessern, so Medienberichte. Ferner soll die Neuregelung neben Presseverlegern auch auf Angebote von Nachrichtenagenturen ausgeweitet werden. Im Dezember vergangenen Jahres hatten mehrere europäische Nachrichtenagenturen gegen die Gratiskultur im Internet appelliert (vgl. Meldung vom 14. Dezember 2017).

Der Deutsche Startup-Verband äußerte umgehend Kritik. Die nun vorgelegten Änderungen seien »Ausdruck einer ausdauernden Resistenz gegenüber den vielen, oft und hörbar vorgetragenen Argumenten der Kritiker des Leistungsschutzrechts auf europäischer Ebene«.

Dokumente:

[IUM/ct]

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