Netflix scheitert mit Klage vor Gericht der Europäischen Union
Mit Urteil vom 16. Mai 2018 hat das Gericht der Europäischen Union die Klage des Streamingdienstes Netflix gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung abgewiesen (Az.: T-818/16). Medienberichten zufolge wollte das Unternehmen erreichen, von Zahlungen an die deutsche Filmförderung (FFA) ausgenommen zu werden, da der Unternehmenshauptsitz sich nicht in Deutschland befindet. Die bestehende Regelung (§§ 152, 153 FFG) verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU. Die seit 2014 bestehende und 2016 von der EU-Kommission freigegebene Regelung beruhe auf einer falschen Auslegung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL 2010/13/EU).
Die Richter lehnten die direkt vor dem EU-Gericht erhobene Klage bereits als unzulässig ab und bestätigten damit indirekt, die Regelung, dass auch außerhalb der Landesgrenzen ansässige Anbieter von Videodiensten Abgaben leisten, wenn sie in Deutschland Umsätze mit ihrem Angebot generieren.
Dokumente:
- Meldung bei Spiegel Online vom 16. Mai 2018
- Meldung bei FAZ Online vom 16. Mai 2018
- Meldung bei Heise Online vom 16. Mai 2018
Institutionen:
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