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04.06.2018; 21:47 Uhr
Streit um Rundfunklizenz: »BILD« geht gerichtlich gegen Medienanstalten vor
Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des mabb-Bescheid

Medienberichten zufolge geht die »BILD« gegen die Aufforderung der Landesmedienanstalten zum Erwerb einer Rundfunklizenz für die von »BILD« regelmäßig veranstalteten Livestreamings vor. Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) folgte der Einstufung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) (vgl. Meldung vom 19. April 2018) der Livestreamings als »zulassungspflichtigen Rundfunk« und erlies einen entsprechenden Bescheid. Konkret geht es um die Video-Angebote »BILD live«, »Die richtigen Fragen« und »BILD Sport Talk mit Thorsten Kinhöfer«.

Um vorerst weiter ausstrahlen zu dürfen, habe der Axel Springer Verlag »Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des mabb-Bescheids« beantragt. Hierüber wolle das Verwaltungsgericht Berlin bis Ende Juni entscheiden. 

»Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den beanstandeten Bild-Formaten nicht um zulassungspflichten Rundfunk handelt. Denn die fraglichen Bewegtbild-Angebote sind weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt noch werden sie entlang eines Sendeplanes verbreitet«, so ein Sprecher des Konzern gegen »Meedia«.

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