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05.06.2018; 22:09 Uhr
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen »Verlegeranteil«-Urteil des BGH unzulässig
Keine hinreichende Darlegung der Grundrechtsverletzung

Mit heute veröffentlichtem Beschluss vom 18. April 2018 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Verlages nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 1213/16; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Hintergrund ist das am 21. April 2016 ergangene Urteil des BGH »Verlegeranteil«, mit dem der BGH eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG WORT ablehnte (siehe ZUM 2016, 639; vgl. auch Meldung vom 21. April 2016). Der Verlag rügte das gegen die VG WORT ergangene BGH-Urteil, wonach es ihm verwehrt blieb, von dem bis dahin praktizierten Ausschüttungsmodell zu profitieren. Er sah sich unter anderem in seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG verletzt.

Nach Auffassung des BVerfG war die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig, da sie nicht den Anforderungen an eine hinreichende Darlegung der behaupteten Grundrechtsverletzung entspreche. Die Beschwerdeführerin habe nicht substantiiert vorgetragen, durch das Urteil unter anderem in ihren Grundrechten verletzt zu sein. 

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