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12.06.2018; 21:10 Uhr
Rundfunkbeitrag: Reformplan für die öffentlich-rechtlichen Sender
Sechs Bundesländer für Koppelung an Inflationsrate

Onlinemeldungen zufolge schlagen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen und Thüringen vor, den Rundfunkbeitrag zu indexieren. Dieser würde damit alle zwei Jahre um die jeweilige Inflationsrate steigen. Man wolle eine Finanzstruktur, »die den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können«, so Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther laut »Neue Osnabrücker Zeitung«. »Für uns gehört dazu eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate.«

Nach Auffassung der sechs Länder müsse auch der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen neu definiert werden. Diese sollen sich demnach künftig auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren. Außerdem sollen die Sender künftig selbst darüber entscheiden, welche Programme sie zur Erfüllung ihres Auftrages betreiben wollen. Hierzu müsse ihnen mehr Freiheit bei ihrer Budgetverwendung eingeräumt werden.

Die Vorschläge, mit denen das bisherige Verfahren der KEF zur Festsetzung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio hinfällig würde, sollen voraussichtlich am 13. Juni 2018 auf der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder vorgestellt und besprochen werden. 

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[IUM/ct]

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