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24.06.2018; 15:55 Uhr
Neufassung des Telemedienauftrags: Kompromiss im Streit um »presseähnliche« Inhalte
Dreyer: »Beide Seiten mussten sich bewegen«

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Berlin am 14. Juni 2018 auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags verständigt. Die neuen Regelungen sehen vor, dass öffentlich-rechtliche Portale und Apps »im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton« gestalten müssen, wobei »Text nicht im Vordergrund stehen darf«. Für kritische Fälle werden die Rundfunkanstalten und Presseverlage eine gemeinsame Schlichtungsstelle einrichten. Dies berichten Onlinemedien. 

Der jüngst von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Vertretern der Verleger ausgearbeitete Komprommiss (vgl. Meldung vom 12. Juni 2018) wurde damit von den Länderchefs fast eins zu eins übernommen. 

»Alle Beteiligten haben ihre Interessen in den Dienst des Qualitätsjournalismus gestellt«, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer laut »Tagesschau Online«. Man habe sich bemüht, einen Weg zu finden, der den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Weiterentwicklung in ihrem digitalen Angebot garantiere, ohne die Interessen der Verlage zu beschneiden, so Dreyer laut »FAZ Online«. 

Der Streit entzündete sich an der »Tagesschau-App« und dauert bereits seit 2011 an. Wie »Tagesschau Online« berichtet, will der NDR ungeachtet der Neuregelung zu den Online-Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen aus »grundsätzlichen Erwägungen« an der Beschwerde über das Urteil des OLG Köln (ZUM 2017, 247 - Volltext bei beck online; vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016) zur »Tagesschau-App« festhalten (vgl. zuletzt Meldung vom 30. Januar 2018).

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[IUM/ct]

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