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22.07.2018; 22:57 Uhr
Das Rundfunkurteil in der Debatte um die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunkfunks
AG DOK begrüßt Karlsruher Urteil und kritisiert Programmpolitik der Sender

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) nimmt das aktuelle Rundfunkurteil des BVerfG (vgl. Meldung vom 18. Juli 2018) zum Anlass, noch einmal kritisch über den gesellschaftlichen Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachzudenken.

Das BVerfG führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe wachse, »durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden«. Es sei Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks »als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet.« Er habe so zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden könne. 

In ihrer Pressemitteilung begrüßt die AG DOK das Urteil des BVerfG und sieht sich in ihren Forderungen bestätigt: »Wenn man diese Argumentation einen Schritt weiterdenkt, ist das ein klares Plädoyer dafür, dass Informationsangebote und dokumentarische Formen ein absoluter Programmschwerpunkt sein müssen«, so AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel. Er kritisert die Programmpolitik der Sender. »Das Karsruher Urteil präsentiert dafür jetzt eine erste Quittung, und es wäre zu wünschen, dass die Medienpolitik nacharbeitet, wenn sie noch in diesem Jahr einen neuen Staatsvertrag zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorlegt«, so Frickel

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