mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.09.2018; 19:30 Uhr
LMK-Stellungnahme zum jüngsten Rundfunkurteil des BVerfG
»Landesmedienanstalten sichern Balance im dualen System«

Mit Urteil vom 18. Juli 2018 hat das BVerfG entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar ist (vgl. Meldung vom 18. Juli 2018). In ihrer ersten Sitzung nach der Gerichtsentscheidung beschloss die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz daraufhin am 3. September eine Stellungnahme zu diesem Urteil. 

Darin betont die LMK, dass sie sich in ihrer Arbeit nachhaltig gestärkt sehe. Das BVerfG habe in seinem jüngsten Rundfunkurteil auch die Funktion der Landesmedienanstalten betrachtet und erstmals deren Bedeutung und wichtige Rolle für die gesamte duale Medienordnung herausgearbeitet. Die Versammlung der LMK sehe sich durch die eindeutige Aufgabenzuordnung durch das BVerfG darin bestätigt, »intensiv an der Umsetzung dieses Auftrages weiterzuarbeiten«. Schutz der Menschenwürde in den Medien, Vielfaltssicherung, Partizipation über offene Kanäle, Medienkompetenz und Medienbildung seien jetzt und in Zukunft Schwerpunktaufgaben der LMK, heißt es in der Stellungnahme. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6101:

https://www.urheberrecht.org/news/6101/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.