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08.11.2018; 21:04 Uhr
LG Berlin: Wikimedia haftet als Störerin für die Inhalte der Online-Enzyklopädie
Presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe auch für Wikipedia-Autoren

Das LG Berlin hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 28. August 2018 entschieden, dass die Wikimedia Foundation als mittelbare Störerin für rechtswidrige Äußerungen auf der von ihr betriebenen Online-Enzyklopädie »Wikipedia« verantwortlich zu machen ist (Az.: 27 O 12/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Funtionsweise der Online-Enzyklopädie sei in wesentlichen Grundzügen einem Internetforum vergleichbar, weil auch hier jedermann die Möglichkeit habe, Inhalte ohne redaktionelle Prüfung einzustellen, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die von der Wikimedia Foundation veröffentlicht wurde. 

Hintergrund war ein Streit mit einem Professor, der sich gegen angeblich falsche Tatsachenbehauptungen in der »Wikipedia« wehrte. Diese waren durch anonyme Autoren veröffentlicht worden. 

In seinem Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, »Wikipedia«-Autoren müssten die gleichen presserechtlichen Sorgfaltspflichten beachten, wie Journalisten. Die Wikimedia hafte zwar nicht deliktsrechtlich als Täterin, sehr wohl aber als Störerin und habe somit, nachdem sie Kenntnis erlangt hatte, dass der Inhalt des Eintrags umstritten war, dies prüfen und gegebenenfalls entfernen müssen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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