EU-Ministerrat nimmt neue AVMD-Richtlinie an
Am 6. November hat der Ministerrat der Europäischen Union die neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) angenommen. Mit der Novellierung der AVMD-Richtlinie aus dem Jahr 2010 (RL 2010/13/EU) soll den Veränderungen des Marktumfelds und der Nutzungsweisen sowie dem technologischen Wandel Rechnung getragen werden (vgl. Meldung vom 3. Oktober 2018).
Der Anwendungsbereich der reformierten Regelungen erstreckt sich nicht mehr nur auf klassische Rundfunkanstalten, sondern auch auf Video-on-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie »Netflix« oder »YouTube«. Diese werden zukünftig vergleichbaren Schutzstandards wie Fernsehanbietern und audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf genügen müssen. Die neuen Regeln sollen einen besseren »Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass und Terrorismus und schädlicher Werbung« gewährleisten. Darüberhinaus sehen die Regelungen vor, dass die Inhalte der Programme künftig zu 30 Prozent europäisch sein müssen.
Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Dokumente:
- Pressemitteilung des EU-Ministerrates vom 6. November 2018
- Meldung bei Heise Online vom 6. November 2018
Institutionen:
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