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19.11.2018; 21:35 Uhr
OLG München verurteilt Bewertungsplattform »Yelp« zur Zahlung von Schadensersatz
Gesamtbild der Nutzerbewertungen darf nicht verzerrt werden

Das OLG München hat mit Urteil vom 13. November 2018 entschieden, dass das Online-Bewertungsportal »Yelp« Schadensersatz an drei schwach bewertete Fitness-Studios in Höhe von jeweils 800 Euro zahlen muss (Az.: 18 U 1280/16 u.a. - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Wie »Legal Tribune Online« berichtet, hatte die Betreiberin der Fitness-Studios geklagt. Nach ihrer Auffassung fiel die Gesamtbewertung ihrer Studios schlechter aus, weil »Yelp« nicht alle Bewertungen, sondern nur die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählten und mit dem Prädikat »empfohlen« versehenen Wertungen einfließen lasse. In den konkreten Fällen seien durch die Vorgehensweise bis zu 95 Prozent der Einzelbewertungen gar nicht für die Gesamtbewertung berücksichtigt worden.

Das OLG München folgte der Argumentation der Klägerin. Durch das Aussortieren eines Großteils der Bewertungen, ohne dass dies für die Nutzer ohne weiteres erkennbar sei und ohne dass die maßgeblichen Gewichtungskriterien vollständig offengelegt würden, entstehe kein hilfreiches sondern ein verzerrtes Gesamtbild. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Gesamtbewertung eine eigene Aussage von »Yelp« darüber dar, welche Bewertung das Portal aufgrund eigener Auswahl und Beurteilung für zutreffend hält. Damit sei die Gesamtbewertung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung zu qualifizieren. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überwiege hier die Meinungsfreiheit der Bewertungsplattform.

Dokumente:

[IUM/ct]

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