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14.02.2019; 21:26 Uhr
Neue EU-Urheberrechtsbestimmungen: Gremien erzielen Einigung
Finaler Entwurf zur EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission haben sich am Abend des 13. Februar 2019 auf einen gemeinsamen Reformentwurf für die EU-Urheberrechtsrichtlinie verständigt. Der Kompromiss sieht weiterhin die umstrittenen Upload-Filtern für kommerziell betriebene Websites und Apps (Artikel 13) sowie das Leistungschutzrecht für die Verwertung von Inhalten wie Auszügen aus Nachrichtenartikeln (Artikel 11) vor. Eine Ausnahmeregelung von Artikel 13 soll jedoch für kleine Unternehmen gelten (vgl. Meldung vom 10. Februar 2019).

»›YouTube‹, ›Facebook‹ und ›Google News‹ sind einige der Internet-Größen, die von dieser Gesetzgebung am direktesten betroffen sein werden«, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments. »Endlich moderne Urheberrechtsvorschrften für die gesamte EU zu haben, ist eine große Errungenschaft, die längst überfällig war. Die Verhandlungen waren schwierig, aber was am Ende zählt, ist, dass wir ein faires und ausgewogenes Ergebnis haben, das einem digitalen Europa entspricht, so der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip einer Pressemitteilung der EU-Kommission zufolge. 

In einem nächsten Schritt müssen EU-Parlament und EU-Rat den vereinbarten Reformentwurf bestätigen. 

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[IUM/ct]

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