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28.02.2019; 20:13 Uhr
BGH zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Vernichtung der Werke »PHaradise« und »HHole for Mannheim« rechtmäßig

In dem Rechtsstreit um die Licht- und Rauminstallationen »PHaradise« und »HHole for Mannheim« befasste sich der BGH mit der Frage, ob ein Künstler mithilfe des Urheberrechts verhindern kann, dass sein mit einem Museum fest verbundenes Kunstwerk entfernt bzw. vernichtet wird. Mit Urteilen vom 21. Februar 2019 hat der zuständige I. Zivielsenat des BGH entschieden, dass die von der Klägerin in zwei Verfahren (vgl. Meldung vom 29. November 2018) hinsichtlich der Beseitigung der Installationen nach § 97 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 UrhG geltend gemachten Ansprüche nicht bestünden, weil die Vernichtung der Werke rechtmäßig sei (Az.: I ZR 98/17 u.a. - Veröffentlichung in ZUM bzw- ZUM-RD folgt). 

Die Lichtinstallation »PHaradise« war im Dach- und Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim errichtet worden. Die Installation »HHole for Mannheim« erstreckte sich über alle sieben Raumebenen des Athene-Traktes der Kunsthalle Mannheim. Im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kunsthalle waren die Installationen nicht zu erhalten und mussten abgebaut werden.

Bereits vor dem OLG Karslruhe hatte die Klägerin keinen Erfolg (ZUM-RD 2017, 609 - Volltext bei beck-online; vgl. auch Meldung vom 2. Mai 2017). Unter Abwägung der Interessen müssten im Fall der vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks die Interessen der Klägerin als Urheberin gegenüber denen der Stadt Mannheim als Eigentümerin des Gebäudes zurücktreten.

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