mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.06.2019; 21:20 Uhr
Italien: Gericht spricht Ferrari-Modell 250 GTO Kunstwerk-Status zu
Erstmals Urheberrecht an Autodesign anerkannt

Medienberichten hat zufolge hat ein Gericht in Bologna das Modell 250 GTO des italienischen Autoherstellers Ferrari als Industriedesign-Kunstwerk anerkannt. Damit unterstehe das Modell dem Schutz des Urheberrechts und werde künftig als Kunstwerk behandelt. 

Das Urteil des Gerichts erging auf Antrag Ferraris zum Schutz des Ferrari 250 GTO vor Plagiaten. 

Schon 2017 habe ein Gericht in Turin dem Motorroller Vespa den Status eines Industriedesign-Kunstwerks zugesprochen, berichtet »Swissinfo«. Der chinesischen Zhejiang Zhongneng Industry Group untersagte das Gericht damals, »Klone« der legendären Vespa in Italien zu verkaufen. Damals ist der Vespa-Hersteller Piaggio gegen die chinesische Gesellschaft vorgegangen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6230:

https://www.urheberrecht.org/news/6230/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.