mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.07.2019; 22:16 Uhr
Onlineportal »Frag den Staat« darf Glyphosat-Gutachten veröffentlichen
LG Köln hebt einstweilige Verfügung auf

Das Onlineportal »Frag den Staat« darf ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat wieder veröffentlichen. Im Frühjahr untersagte das LG Köln die Veröffentlichung des Gutachtens wegen Urheberrechtsverletzung per einstweiliger Verfügung (vgl. Meldung vom 4. April 2019). 

Wie die »SZ Online« berichtet, hob das LG Köln am 4. Juli 2019 die entsprechende einstweilige Verfügung wegen eines Formfehlers auf. Arne Semsrott, Projektleiter von »Frag den Staat« spricht von einem »Etappensieg«. Seiner Ansicht nach müssen »sämtliche Informationen, die der Staat produziert, gemeinfrei« sein. Das BfR hingegen hält trotz der Entscheidung in der Sache an seiner Position fest. »Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben«, zitiert »SZ Online« BfR-Präsident Andreas Hensel. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6235:

https://www.urheberrecht.org/news/6235/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.