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26.09.2019; 22:32 Uhr
Leistungsschutzrecht: Google verzichtet in Frankreich auf die Anzeige von »Snippets«
BDZV kritisiert Googles Vorgehen

Google reagiert auf die Urheberrechtsreform in Frankreich. Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht in Kraft trete, werde Google keine Snippets mehr mit Textauszug und Bild erzeugen. Dies ist aktuellen Onlinemedien zu entnehmen. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage sollen aber die Möglichkeit bekommen, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge der Websuche angezeigt haben wollen. 

»Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet«, so der zuständige Google-Manager Richard Gingras. »Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.« Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern und schließlich zum Verlust deren Vertrauens in unseren Dienste führen«, erklärte Gringras laut »Meedia«.

Der französische Kulturminister Franck Riester hält diesen Vorschlag für nicht hinnehmbar und kündigte baldige Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen über das Thema an. 

Kritik übt auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). »Mit seiner Ankündigung, in Frankreich keinesfalls für Presseinhalte zahlen zu wollen und Angebote, die auf die Einhaltung des Urheberrechts bestünden, auszulisten, scheint Google die Presse- und Meinungsfreiheit mittelfristig in der gesamten EU anzugreifen«, erklärte ein Sprecher des BDZV der eigenen Pressemitteilung zufolge. Der Konzern nutze seine Marktmacht aus, um das europäische Urheberrecht auszuhebeln. Sowohl in Europa als auch in Deutschland sei in diesem Fall zu prüfen, welche Möglichkeiten das Kartellrecht biete, einem solchen Vorgehen Einhalt zu bieten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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