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06.11.2019; 20:46 Uhr
Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht
»Reform der Verlegerbeteiligung - Ausgestaltung der ›Ansprüche auf gerechten Ausgleich‹ nach Art. 16 DSM-RL«

Am 20. November 2019 veranstaltet das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) ein Symposion zum Thema:

Reform der Verlegerbeteiligung - Ausgestaltung der ›Ansprüche auf gerechten Ausgleich‹ nach Art. 16 DSM-RL

Die Verlegerbeteiligung steht im Streit. Gestritten wird insbesondere darüber, ob die Verlage als Erstlizenznehmer der Urheber*innen an den Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen zu beteiligen sind. Diese Vergütungen sind nach dem Modell der InfoSoc-RL ein „gerechter Ausgleich“, der im Grundsatz von den Nutzern an „die Rechtsinhaber“ für die erlaubnisfreie Nutzung zu entrichten ist. Um die Transaktionskosten für diese liability rule zu senken, wird der Vergütungsanspruch von den Verwertungsgesellschaften durchgesetzt und an die „Rechtsinhaber“ verteilt. 

Bis 2012 war es gängige Praxis, dass die Verwertungsgesellschaften, insbesondere die VG WORT, die Einnahmen, die sie u.a. aus der Kopierabgabe oder für die Nutzung von Texten im Unterricht erzielt hat, an Urheber und Verlage (mit je nach Branche unterschiedlichen Quoten) ausgeschüttete. Auf Grund einer Klage von Dr. Martin Vogel, eines Urhebers, hat der Bundesgerichtshof 2016 im Urteil „Verlegerbeteiligung“ für das nationale Recht entschieden, dass die Vergütungen für gesetzliche Nutzungserlaubnisse „ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen“ seien und kein Abzug eines pauschalen Verlegeranteils erfolgen dürfe. Die Entscheidung des BGH beruht auch auf der Prämisse, dass diese Vergütungsansprüche „nach dem Unionsrecht kraft Gesetzes unbedingt den unmittelbar und originär berechtigten Wortautoren zukommen“ müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat einen Weg vorgesehen, dass und wie die einzelne Urheber*in in Ausübung ungebundener Selbstbestimmung ihren Verlag beteiligen kann; einer Dauerlösung standen die vermeintlichen oder tatsächlichen unionsrechtlichen Vorgaben entgegen. 

Art. 16 der neuen DSM-Richtlinie sieht jetzt einen Regelungsspielraum für die Mitgliedstaaten vor. Danach können diese festlegen, „dass für den Fall, dass ein Urheber einem Verleger ein Recht übertragen oder ihm eine Lizenz erteilt hat, diese Übertragung oder Lizenzierung eine hinreichende Rechtsgrundlage für den Anspruch des Verlegers auf einen Anteil am Ausgleich für die jeweilige Nutzung des Werkes im Rahmen einer Ausnahme oder Beschränkung für das übertragene oder lizenzierte Recht darstellt“. Das soll nach nicht unumstrittener Auffassung eine weitgehende Neuregelung der Verlegerbeteiligung im nationalen Recht ermöglichen.

Das IUM wird sich auf seinem Symposion am 20.11.2019 der Frage widmen, ob eine solche Neuregelung erfolgen sollte und wie sie auszugestalten ist. Gerade weil es sich bei der Verlegerbeteiligung um einen Punkt handelt, der im deutschen Urheberrecht vermeintlich lange unstreitig schien, bis plötzlich erbittert darum gekämpft wurde, wird es im ersten Panel darum gehen, die Verlegerbeteiligung in der Rechtspraxis des 20. Jahrhunderts nachzuzeichnen. Das zweite Panel wird sich aus wissenschaftlicher Sicht mit den möglichen Regulierungsansätzen befassen und – sowohl rechtsökonomisch als auch klassisch-juristisch – untersuchen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Modelle mit sich bringen. Im dritten Panel kommen die betroffenen Stakeholder zu Wort: Verwertungsgesellschaften, Belletristik- und Wissenschafts- sowie Zeitschriftenverlage und die – keinesfalls mit einer Stimme sprechenden – Urheber*innen. Mit der Veranstaltung möchte das IUM einen Betrag zur Versachlichung dieser Debatte leisten.

Das Symposion findet am 20. November 2019 in der Zeit von 10.00 – ca. 15.00 Uhr im Literaturhaus München, Salvatorplatz 1, statt. Das Programm finden Sie hier.

Wenn Sie die Einladungen des IUM erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Institutionen:

[IUM/ct]

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