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17.11.2019; 21:02 Uhr
Österreich: OGH gibt dem Nachrichtenmagazin »Spiegel« recht
Bildzitat im Rahmen von kritischer Berichterstattung der Presse

Medienberichten zufolge veröffentlichte Anfang 2015 das zur österreichischen Tageszeitung »Heute« gehörende Onlineportal einen Artikel über eine Fahrradfahrerin, die 140 Euro Strafe zahlen musste, weil sie bei rot über die Ampel fuhr kurz bevor diese auf grün schaltete. Auch das Bild der Fahrradfahrerin war veröffentlicht. Der »Spiegel« griff den Artikel samt Abbildung der Fahrradfahrerin auf und wies auf einen Verstoß gegen das mediale Transparenzgebot hin. Tatsächlich zeigte das Bild nämlich die damalige Chefredakteurin des Onlineportals »Heute.at«. Laut »Spiegel« habe die Journalistin ihr Medium dazu benutzt, eine persönliche Fehde gegen die Polizei zu führen. 

Wie »JUVE« berichtet kam der Spiegel der Löschungsaufforderung nicht nach. Es folgte eine Unterlassungsklage des AHVV Verlags. Die Vorinstanzen gaben dem Unterlassungsbegehren der Klägerin statt. Der OGH hingegen wies die Klage ab (Az.: 4 Ob 53/19a - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Ein Bildzitat im Rahmen einer kritischen Berichterstattung der Presse ist nach Auffassung des OGH zulässig, »wenn das Lichtbild Zitat- und Belegfunktion hat und eine Beschreibung mit Worten diesem Zweck nicht in selben Ausmaß gerecht werden kann«. Nach den Ausführungen des OGH konnte sich der »Spiegel« auf ein zulässiges Bildzitat berufen, da dem von ihm veröffentlichten Lichtbild Beleg- und Beweisfunktion zukomme. Die Berufung der Klägerin auf ihre Ausschließlichkeitsrechte, so der OGH, habe augenscheinlich nur den Zweck verfolgt, eine kritische Berichterstattung über sie selbst zu verhindern. 

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[IUM/ct]

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