Bundesregierung beschließt Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie
Die Bundesregierung hat am 1. April 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Mit der Reform des seit Oktober 2017 in Kraft getretenen NetzDG (vgl. Meldung vom 3. Oktober 2017) sollen Nutzerrechte gestärkt, die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen vereinfacht, der Schutz vor unberechtigten Löschungen verbessert und die Transparenz erhöht werden, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Anlass der Weiterentwicklung des Gesetzes ist die Umsetzung der geänderten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die bis zum 19. September 2020 in nationales Recht umzusetzen ist.
Aus gleichem Anlass hat die Bundesregierung weitere Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) auf den Weg gebracht. Videosharing-Plattformen sollen künftig zusätzlich zu den Auflagen für strafrechtlich relevanten Inhalte auch ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorhalten. Zudem soll audiovisuelle Mediendiensteanbieter eine erweiterte Impressumspflicht treffen. Demnach wären auch der Mitgliedstaat zu benennen, in die Anbieter ihren Sitz haben, sowie die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Dokumente:
- Mitteilung des BMJV vom 1. April 2020
- Meldung bei Legal Tribune Online vom 1. April 2020
- Meldung bei Heise Online vom 2. April 2020
Institutionen:
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