mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.04.2020; 10:45 Uhr
EuGH-Generalanwalt zur Auskunftspflicht über »Namen und Adressen« im Sinne der Durchsetzungsrichtlinie
Vorschrift umfasst lediglich Herausgabe der Postanschrift eines verantwortlichen Nutzers

Bei Urheberrechtsverstößen muss YouTube dem Rechteinhaber Auskunft über »Namen und Adressen« des verantwortlichen Nutzers herausgeben. Dies umfasst nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Oe jedoch nicht E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen. 

In dem Rechtsstreit verlangte die Constantin Film Verleih GmbH von YouTube und Google eine Reihe von Auskünften über jeden der Nutzer, der die Filmwerke »Parker« und »Scary Movie 5« unter Verstoß gegen die ausschließlichen Verwertungsrechte der Constantin Film Verleih GmbH hochgeladen hatte. Konkret forderte die Constantin Film Verleih GmbH die Herausgabe der von diesen Nutzern verwendeten E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen. 

Im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens wollte der BGH wissen, ob solche Auskünfte unter die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (RL 2004/48/EG) fällt, wonach die zuständigen Gerichte anordnen können, dass »Namen und Adressen« bestimmter Personengruppen, die einen Zusammenhang mit ein Recht des geistigen Eigentums verletzenden Waren und Dienstleistungen aufweisen, mitzuteilen sind. 

Generalanwalt Saugmandsgaard Oe kommt in seinen Schlussanträgen vom 02. April 2020 zu dem Schluss, dass der in Art. 8 der Durchsetzungsrichtlinie aufgenommene Begriff »Namen und Adressen« sowohl nach wörtlicher als auch nach historischer Auslegung nicht die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die IP-Adresse, die von den in der Bestimmung angesprochenen Personen verwendet werden, umfasse (Az.: C-264/19 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der EuGH sei nicht befugt, die Tragweite der vom Unionsgesetzgeber in Art. 8 der Richtlinie aufgenommenen Begriffe zu ändern. Die Richtlinie nehme nur eine Mindestharmonisierung vor. Die Mitgliedstaaten könnten entsprechend ergänzende Maßnahmen ergreifen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6313:

https://www.urheberrecht.org/news/6313/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.