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18.08.2020; 16:18 Uhr
Presserat rügt Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG
Vorabinformationen für ausgewählte Journalisten sei diskriminierend

Der Presserat hat das BVerfG für seine Öffentlichkeitsarbeit gerügt. Das gab die Organisation in einer Pressemitteilung vom gestrigen Tag bekannt.

Hintergrund der Rüge ist die Praxis des BVerfG, die Mitglieder der Justizpressekonferenz schon vor offizieller Bekanntgabe seiner Entscheidungen über deren Inhalt zu informieren. Laut Volker Stennei, Sprecher des Presserats, werde "durch den zeitlichen Vorsprung [...] ein bestimmter Kreis von Journalistinnen und Journalisten privilegiert, Kolleginnen und Kollegen außerhalb dieses Kreises werden benachteiligt". Durch diese angebliche Ungleichbehandlung werde die grundrechtlich geschützte Presse- und Informationsfreiheit gefährdet, so Stennei weiter. Der Presserat habe dementsprechend den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth in einem Brief aufgefordert, in Zukunft von solchen Vorabinformationen abzusehen oder diese soweit auszudehnen, dass es nicht mehr zu einer Benachteiligung kommt.

Bereits im Juni hatte sich die AfD vor dem VG Karlsruhe gegen diese Praxis gewehrt, blieb jedoch erfolglos (vgl. Meldung vom 10. Juni 2020).

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