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15.10.2020; 14:47 Uhr
Verbot regionaler Werbung in RStV
EuGH-Generalanwalt sieht keinen Verstoß gegen Europarecht

Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hält eine Vorschrift im deutschen Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche grundsätzlich regionale Werbung im Rundfunk verbietet, für europarechtskonform (C-555/19). Das berichtet das Online-Portal LTO.

Die in Frage stehende Vorschrift des § 7 Abs. 11 S. 1 RStV verbietet grundsätzlich die Ausstrahlung regionaler Werbung im bundesweit verbreiteten Rundfunk, sofern die einzelnen Landesgesetzgeber dies nicht ausdrücklich gestatten. Vor dem LG Stuttgart hatte deshalb ein österreichisches Unternehmen geklagt, da die Vermarktungsgesellschaft der ProSiebenSat1-Gruppe sich mangels Erlaubnis weigerte, regional auf Bayern begrenzte Werbung auszustrahlen. Das LG Stuttgart legte daraufhin dem EuGH die Frage vor, ob die konkrete Norm des RStV EU-Recht entgegensteht.

Dies sei laut den Schlussanträgen Szpunars jedoch nicht der Fall. Das Verbot, das dazu dienen solle, den regionalen Werbemarkt den Regionalfernsehprogrammen zu überlassen, stehe weder im Widerspruch zur AVMD-Richtlinie, noch zur Dienstleistungsfreiheit oder der Meinungsfreiheit aus der Grundrechtecharta. Vielmehr sei diese Unterstützung als zwingender Grund des allgemeinen kulturpolitischen Interesses geeignet, mögliche Eingriffe zu rechtfertigen. Dem LG Stuttgart würde es jedoch obliegen, die Verhältnismäßigkeit des Verbots zu bestimmen.

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