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18.06.2021; 15:02 Uhr
EuGH zu BitTorrent
Öffentliche Zugänglichmachung auch bei Peer-to-peer-Netzwerken, wenn nur einzelne Segmente hochgeladen werden

Der EuGH hat am gestrigen Tag entschieden, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch bei Nutzung eines Peer-to-peer-Netzes vorliegt, selbst wenn der jeweilige Nutzer dort nur einzelne Segmente einer Datei, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, hochlädt (C-597/19, Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Im konkreten Fall ging es um den Filesharing-Dienst BitTorrent, bei dem die Nutzer Teile der heruntergeladenen Datei wiederum selbst für andere Nutzer auf die Plattform hochladen. Der EuGH sieht hier eine öffentliche Zugänglichmachung, auch wenn die Nutzer jeweils nur einzelne Segmente eines urheberrechtlich geschützten Werkes wieder für andere Nutzer hochladen, da der einzelne Nutzer die Segmente durch das Netzwerk relativ einfach wieder zusammensetzen könne.

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[IUM/th]

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