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17.06.2002; 14:40 Uhr
Breite Mehrheit für Gesetz zur Buchpreisbindung
Einstimmig im Bundestag beschlossen - Buchpreisbindung ab Oktober auf gesetzlicher Grundlage

Der Bundestag hat am 14.6.2002 einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Buchpreisbindung verabschiedet. Die Abgeordneten aller Parteien stimmten für die Beschlussempfehlung des Kulturausschusses, der sich zwei Tage zuvor mit einigen Änderungen für die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) ausgesprochen hatte. Die Buchpreisbindung in Deutschland soll danach ab dem 1.10.2002 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat wird sich 12.7.2002 mit dem Gesetz befassen. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Die Europäische Kommission hält diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängen deshalb schon seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten.

Der Kulturausschuss hatte in seiner Sitzung vom 12.6.2002 teilweise noch Änderungsvorschläge des Bundesrates und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) übernommen. Dabei wurde auch eine Einigung berücksichtigt, die der Börsenverein im Vorfeld mit den Buchgemeinschaften über einige strittige Fragen erreicht hatte. Sonderregelungen bei der Buchpreisbindung soll es danach nun unter anderem bei Taschenbuch- und Buchgemeinschaftsausgaben und bei Ausstellungskatalogen geben. Entgegen kam der Ausschuss auch Vorschlägen des Bundesrates. Die Länderkammer hatte sich auf Drängen des Deutschen Städtetages dafür eingesetzt, bei den Vorschriften über Sammelbestellungen für Schulen eine Klarstellung vorzunehmen. Entgegen der ursprünglichen Fassung ist im Gesetzentwurf deshalb nun bei den einschlägigen Regelungen nicht mehr von "Schulbüchern", sondern von "Büchern für den Schulunterricht" die Rede. Damit ist sichergestellt, dass Schulen auch belletristische Werke zur Verwendung im Unterricht vergünstigt einkaufen können.

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