Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer kritischen Ausgabe eines bereits bestehenden Werks
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 19. März 2026 entschieden, dass kritische Ausgaben gemeinfreier Werke urheberrechtlich geschützt sein können, sofern sie die erforderliche Originalität aufweisen (C-649/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit zwischen dem Rumänischen Institut für Literaturgeschichte und -theorie sowie der Rumänischen Nationalen Stiftung für Wissenschaft und Kunst einerseits und den Erben von Professor Dan Slusanschi andererseits. Dan Slusanschi hatte die kritische Ausgabe eines gemeinfrei gewordenen Werks verfasst (vgl. Meldung vom 27. Juni 2025).
Der EuGH führte aus, dass die in Rede stehende kritische Ausgabe die erforderliche Originalität aufweisen dürfte, sofern ihre Abfassung nicht durch rein technische Erwägungen, feste Regeln oder sonstige Zwänge ohne schöpferischen Spielraum bestimmt war. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt dem vorlegenden Gericht.
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