Urheberrechtsreform geht in entscheidende Runde
Die Umsetzung der EU-Urheberrechts-RL in deutsches Recht geht in die entscheidende Runde. Am 9.4.2003 findet in Berlin die lang erwartete Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages statt, in der nochmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38) beraten werden soll. Die Sitzung war wegen des Widerstands der Verwertungswirtschaft gegen Teile des Gesetzentwurfs mehrmals verschoben worden. Heftige öffentliche Kritik hatte es vor allem seitens der Verlage gegeben, die wegen neuer Schrankenregelungen zu Gunsten öffentlicher Bildungseinrichtungen eine "Enteignung von Nutzungsrechten" befürchteten. Die Bundesregierung hatte die Vorwürfe mehrmals öffentlich zurückgewiesen. Nach der erst vor kurzem bekannt gewordenen Formulierungshilfe der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss ist allerdings wahrscheinlich, dass der Bundestag der Verlagswirtschaft nun doch noch Zugeständnisse machen wird. Die besonders umstrittene Schrankenregelung im geplanten neuen § 52 a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) soll nach der Formulierungshilfe erheblich enger gefasst werden als ursprünglich geplant. Einer der Hauptstreitpunkte des bisherigen Gesetzentwurfs wäre damit entschärft.
Dokumente:
- Tagesordnung für die Sitzung des Rechtsausschusses am 9.4.2003
- Formulierungshilfe der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen v. 14.3.2003 (Vorblatt, 15 S.)
- Formulierungshilfe der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen v. 14.3.2003 (Antrag, 30 S.)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1227:
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