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29.07.2003; 17:33 Uhr
Filmbranche fordert Nachbesserung der Regelung der Privatkopie
Formulierung »offensichtlich rechtswidrig« schaffe Grauzone

Nachdem die Novelle zum Urheberrecht den Bundesrat passiert hat und nur noch ihr Inkrafttreten aussteht sieht die Filmbranche im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Dies folgt aus einem Bericht der Website »blickpunktfilm.de« vom 29.7.2003. Zwar wurde die Regelung der Privatkopie auf einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses dahingehend eingeschränkt, dass Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch nur zulässig sind, »soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird«. Diese Beschränkung sieht die Filmbranche aber als nicht ausreichend an. Vielmehr werde durch die Formulierung »offensichtlich rechtswidrig« eine Grauzone geschaffen. Das Wort »offensichtlich« entbinde den Nutzer von der exakten Überprüfung der Legalität der Vorlage, zitiert »blickpunktfilm.de« Rechtsanwalt Günter Poll. »Viel besser wäre es gewesen, ganz klar zu sagen, dass Kopien nur aus legalen Quellen zulässig sind«, so Poll. Dennoch sieht der Urheberrechtler in der neuen Fassung eine Verbesserung der Position der Rechteinhaber im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung.

Georgia Tornow, Generalsekretärin der Produzentenvereinigung film20 übt ebenfalls Kritik an der neuen Formulierung. »In anderen Ländern ist mitunter die Herstellung privater Kopien untersagt. Und in den USA wird sogar darüber nachgedacht, Geräte zur Kopienherstellung für illegal zu erklären«, so Tornow laut »blickpunktfilm.de«. Dem Zuschauer müsse durch das Gesetz eindeutig klar gemacht werden, dass er für Qualität zahlen muss. Tornow sieht den Handlungsbedarf aber auch bei der Branche selbst. Man müsse den Nutzern legale Alternativen bieten. »Was jetzt ansteht, ist die Schaffung neuer Geschäftsmodelle für den Internet-Filmvertrieb«, äußerte sie sich »blickpunktfilm.de« zufolge. Zu denken sei dabei an die intensivere Bereitstellung von Video-on-Demand-Content, flankiert von Digital-Rights-Mangement und an vernünftige Abrechnungsmodalitäten.

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