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05.12.2003; 09:30 Uhr
Barbra Streisand muss Niederlage vor Gericht wegen Luftbildaufnahmen ihres Amwesens einstecken
Fotos stellen keine Verletzung der Privatsphäre der Schauspielerin dar

Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen der Villa von Barbra Streisand verletzt nicht die Privatsphäre der US-amerikanischen Schauspielerin und Sängerin. Dies entschied ein Gericht in Los Angeles US-Medienberichten zufolge. Die Diva hatte von der Firma Pictopia, die unter anderem Luftbilder von der Küste Kaliforniens im Internet anbietet, eine Entschädigung von zehn Millionen Dollar (8,26 Millionen Euro) sowie ein Veröffentlichungsverbot für die von einem Hubschrauber aus aufgenommenen Fotos verlangt. Streisand begründete ihre Klage mit der Verletzung ihrer Privatsphäre und der Gefährdung ihrer persönlichen Sicherheit. Die Aufnahmen zeigten Teile ihres Grundstücks, die Passanten ansonsten nicht einblicken könnten. Dies könnte zu Belästigungen führen.

Richter Allan Goodman folgte dieser Rechtsauffassung nicht. Streisand habe Außenstehenden bereits Einblicke in ihr Anwesen ermöglicht, indem sie Reportern in ihrem Haus Interviews gegeben und Illustrierten die Veröffentlichung von Fotos der Inneneinrichtung erlaubt habe. Außerdem seien Überflüge und Luftbilder der Küste Kaliforniens keineswegs illegal.

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