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15.01.2004; 12:44 Uhr
LG Berlin untersagt Ausblendung und inhaltliche Neubelegung von Werbeblöcken
ProSiebenSat1 Media AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Art on CD GmbH

Dem Unternehmen Art on CD GmbH (Art on CD) ist es untersagt, ein TV-Switch-System zu vertreiben, das die Ausblendung und inhaltliche Neubelegung von Werbeblöcken ermöglicht. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG) laut einer Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 15.1.2004 per einstweiliger Verfügung am selben Tag. Im Fall hatte die ProSiebenSat.1 Media AG einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Durch das streitgegenständliche TV-Switch-System kann beispielsweise die vom TV-Konzern verkaufte Werbung durch andere Inhalte ersetzt werden, etwa Hotelinformationen oder Drittwerbung. Das Angebot richtet sich vor allem an Betreiber eigener Kabelnetze (z.B. Hotels). Hierin sah die Antragstellerin einen rechtswidrigen Eingriff in ihr Senderecht und die Ausbeutung ihrer Programme. Zu Recht wie das Gericht entschied.

Die jetzt erwirkte einstweilige Verfügung ist laut der Pressemitteilung im Zusammenhang mit dem im Oktober 2002 ergangenen Urteil gegen den Kabelnetzbetreiber PrimaCom zu sehen. In einem Musterprozess hatte das Oberlandesgericht Dresden festgestellt (Az. 14 U 2179/01 ZUM 2003, 231), dass eine digitale und paketierte Weitersendung der Programme in den Kabelnetzen der PrimaCom nur mit Zustimmung der Sendeunternehmen möglich ist. ProSiebenSat.1-Konzernsprecherin Katja Pichler erklärte laut einer Pressemitteilung von pressetext.deutschland vom 15.1.2004, dass nach der einstweiligen Verfügung nun auch eine Klage beim LG Berlin eingereicht wurde. Auch die konkurrierende RTL-Gruppe hatte Ende 2003 bereits eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gegen das Unternehmen wegen des Geräts erwirkt.

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