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11.02.2004; 18:47 Uhr
Nebeneinander von Pauschalgeräteabgabe und Individualabrechnung
Ministerialdirektor Hucko teilt erste Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppen zum »Urheberrecht - Zweiter Korb« mit

Eine von dem Erich Pommer Institut in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz und Time Warner veranstaltete Podiumsdiskussion, die am 9.2.2004 im Rahmen der Berlinale in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft stattfand, befasste sich mit dem Thema »Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts«. Ministerialdirektor Elmar Hucko vom Bundesjustizministerium teilte den Teilnehmern den Stand der Beratungen innerhalb der Arbeitsgruppen zum so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform mit. Hucko brachte die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber der Forderung nach einem generellen Verbot der digitalen Privatkopie zum Ausdruck, da ein solches in der Praxis nicht durchsetzbar sei. Eine Verengung der Schrankenregelung würde sich außerdem senkend auf die pauschalen Vergütungssätze auswirken. Hinsichtlich der Frage des Vergütungssystems seien sich die Mitglieder der betreffenden Arbeitsgruppe einig, dass es ein Nebeneinander von Pauschalgeräteabgaben und individueller Lizenzierung geben wird. Nun wende man sich den Frage zu, welche Geräte in das System der pauschalen Vergütung aufgenommen und wie die Vergütungssätze ermittelt werden sollen. Zu denken sei an Selbstregulierungsmechanismen unter Vorgabe bestimmter Rahmenbedingungen, erklärte Hucko. So könne im Gesetz nur den Anspruch auf eine angemessene Vergütung festgelegt und die Regeln vorgegeben werden, nach denen in einem Schiedsgericht ihre Höhe bestimmt wird.

Die Bundestagsabgeordneten Günter Krings (CDU), Jerzy Montag (B90/Die Grünen) und Hans-Joachim Otto (FDP) schlossen sich den Ausführungen Herrn Huckos nicht generell an. Krings regte an, das Recht zur Privatkopie auf die Kopie des Originals zu beschränken. Er begrüßte zwar die Einführung von Kopierschutzmaßnahmen auf CDs. Diese sollte sich jedoch preissenkend auswirken, da die Nutzungsmöglichkeit des Silberlings stark eingeschränkt werde. Krings sprach sich weiter für ein deutliches Verbot des Bereitstellens eines urheberrechtlich geschützten Werks bspw. in Tauschbörsen aus. Der Abgeordnete Otto forderte die alleinige Einführung der Individualabrechnung, die er für gerechter als die pauschale Vergütung halte. Montag machte sich für die Rechte der Verbraucher stark und stellte das Erfordernis eines Kopierschutzes in Frage.

[IUM/kr]

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