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20.02.2008; 11:11 Uhr
»Schadensersatz wegen 'Esra' ist Zensur des Zasters«
Verband der Schriftsteller übt Kritik - Verlag schließt Rechtsmittel gegen Urteil des LG München I nicht aus

Als eine »Zensur des Zasters« geißelt der Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, Imre Török, die Verurteilung des Schriftstellers Maxim Biller und seines Verlages Kiepenheuer & Witsch auf Zahlung von 50.000 EUR Schmerzensgeld an die ehemalige Freundin des Autors (siehe Meldung vom 13.2.2008). Es stelle sich insbesondere angesichts der »exorbitanten Höhe« des Entschädigungsanspruchs die Frage, ob nach dem Verbot eines Kunstwerks, dem Roman »Esra«, nun sogar eine künstlerische Existenz vernichtet werden solle. Denn genau der - der Klägerin zugesprochene - Betrag entspreche dem durchschnittlichen Jahreseinkommen eines Schriftstellers in fünf Jahren.

Ähnlich hatte sich bereits von einer Woche der Verlag geäußert und das Urteil als »grotesk unangemessen« bezeichnet. Über eine mögliche Berufung will Kiepenheuer & Witsch nach Vorliegen der Entscheidungsgründe entscheiden sowie nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang März erneut über den Verbotsanspruch der Mutter von »Esra« entschieden haben wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 13.6.2007 insoweit die Sache an den BGH zurückverwiesen (siehe Meldung vom 12.10.2007).

Dokumente:

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Zu diesem Thema:

  • Dichtung oder Wahrheit? Anmerkungen zum Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechtsschutz sowie zum Beschluss des BVerfG ZUM 2007, 829 - Esra, Aufsatz von Dr. Eva Inés Obergfell, München, ZUM 2007, 910-914 (Heft 12)
[IUM/hl]

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