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17.10.2012; 09:13 Uhr
Streit um Umbau des Dresdner Kulturpalastes geht in zweite Runde
Abwägung zwischen Eigentumsrecht der Stadt und Urheberrecht des Architekten

Am gestrigen Dienstag fand der Verhandlungstermin des Berufungsverfahrens um den Umbau des Dresdner Kulturpalastes vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) statt. Architekt Wolfgang Hänsch möchte mit seiner Urheberrechtsklage den Umbau der Mehrzweckhalle in einen Konzertsaal verhindern. Wie die »Dresdner Neuesten Nachrichten« berichten, ist der vorsitzende Richter Martin Marx - anders als die Vorinstanz - der Auffassung, der Mehrzwecksaal sei »urheberrechtlich zu würdigen und schützenswert«. Nun kommt es auf das Ergebnis der von dem Senat vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Stadt Dresden und dem Urheberrecht des Architekten an. Die Richter haben hier, vorbehaltlich abschließender Beratung, eine Tendenz zugunsten der Stadt durchblicken lassen. »Wir müssen entscheiden, ob der Abriss juristisch einwandfrei ist«, so Marx. »Ob es andere bauliche Möglichkeiten gibt, ist nicht unsere Aufgabe. Wir sind nicht der Stadtrat.« Der Senat forderte jedoch noch einmal beide Parteien auf, gemeinsam eine Einigung herbeizuführen. Kommt es hierzu nicht, so soll das urteil am 13. November 2012 verkündet werden.

Das Landgericht Leipzig (LG Leipzig) hatte die Klage auf Unterlassung des Abrisses des Mehrzwecksaales und des Baus eines neuen Konzertsaals am 24. April 2012 abgelehnt (Az. 05 O 3308/10, ZUM 2012, 821 - Volltext bei Beck-Online). Der Mehrzwecksaal sei für sich genommen kein Werk der Baukunst und genieße damit keinen Urheberrechtsschutz. Auch handele es sich bei der Neugestaltung des Mehrzwecksaales nicht um eine urheberrechtsrelevante Teilvernichtung des Werkes Kulturpalast. 

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