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08.10.2003; 10:11 Uhr
Rechtsgutachten: Kopierprogramme dürfen Kopierschutz umgehen
S.A.D. bietet seine Kopiersoftware bald wieder ohne Einschränkungen an

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., das von der S.A.D. GmbH in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das Softwareunternehmen seine Kopierprogramme weiterhin ohne Einschränkungen anbieten darf, eine Verfassungsbeschwerde jedoch nicht möglich ist.

Nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform am 13. September 2003 hat S.A.D. seine Produkte MovieJack, DCS und CDRWIN vom Markt genommen und anschließend einen Teil der Programme in eingeschränkter Fassung wieder angeboten. Derart betroffen kündigte S.A.D. an, Verfassungsbeschwerde erheben zu wollen und gab bei Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. zusammen mit der Engelmann Media GmbH ein Rechtsgutachten in Auftrag.

Das Gutachten über die »Vereinbarkeit der §§ 108 b, 111 a i.V.m. § 95 a i.V.m. §§ 69 a ff. des Urheberrechtsgesetzes 2003 mit deutschem Verfassungsrecht und EG-Recht« kommt zu dem Schluss, dass die Software auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ohne Einschränkung angeboten werden darf, da der Umgehungsbegriff verfassungskonform auszulegen ist. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verbotsnorm § 95 a Abs. 3 UrhG n. F. soll nicht möglich sein.

S.A.D. kündigt in einer Pressemitteilung an, Patches für die abgespeckten Versionen der Programme bereitzustellen, um den vollen Funktionsumfang der Kopiersoftware wieder zu ermöglichen. Gleichzeitig wird gegenüber der Medienindustrie Gesprächsbereitschaft signalisiert.

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