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15.12.2005; 12:19 Uhr
50 Verfahren gegen Raubkopierer in der Schweiz eingeleitet
Bewusstsein bei Filesharern über Illegalität wächst

Die Schweizer Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI Schweiz) kann im Rahmen ihrer im November 2005 gestarteten Aktion »Game Over« auf erste Erfolge im Kampf gegen private Raubkopierer verweisen. Nach einem Artikel der Online-Ausgabe der »Basler Zeitung« vom 13.12.2005 sind mittlerweile über 50 Verfahren wegen illegaler Verbreitung von Musikfiles im Internet eröffnet worden. Nun drohen den Betroffenen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sowie - in schwerwiegenden Fällen - die Einleitung von Strafverfahren. Jedoch bietet die IFPI Schweiz den Filesharern auch eine außergerichtliche Einigung an, indem letztere zum einen Zahlungen von 1.000 bis zu 9.000 Schweizer Franken leisten, mit denen sämtliche Schadensersatzansprüche abgegolten sind, zum anderen eine Erklärung auf Unterlassung des gesetzwidrigen Verbreitens von Musik im Internet abgeben.

Laut der IFPI Schweiz hätten die Raubkopierer zugegeben, sich der die Illegalität ihres Handelns bewusst zu sein, hätten aber nicht gerechnet, ertappt zu werden. Wie IFPI-Geschäftsführer Peter Vosseler der »Basler Zeitung« gegenüber erklärte, habe man damit klar machen können, dass Raubkopieren im Internet ernste Folgen haben könne.

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