USK ändert Grundsätze für die Prüfung von Computerspielen
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat neue Regeln für das Verfahren der jugendmedienschutzrechlichen Prüfung von Computerspielen aufgestellt. Die Änderungen wurden mit den Branchenverbänden Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (Biu) und Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (G.A.M.E.) abgestimmt und vom USK-Beirat verabschiedet. Danach wird es künftig drei Prüfungsschritte geben: Regelverfahren, Berufung, Appellation. So soll die Prüfung schneller ablaufen und gleichzeitig die Widerspruchsrechte der Antragssteller und Bundesländer gewahrt werden.
Dokumente:
- Meldung auf golem.de vom 2. Februar 2011
- Grundsätze der USK (pdf)
- Pressemitteilung der USK vom 2. Februar 2011
Institutionen:
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