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09.03.2011; 13:46 Uhr
Playstation-Hack: Gericht in New Jersey spricht Sony Auskunftsansprüche gegen Provider zu
IP-Adressen der Zugriffe auf Hacker-Webseite seit Januar 2009 erfasst

Gegen den 2009 erfolgten Hack der Spielkonsole »Playstation 3« geht Sony nun rechtlich vor. Wie »Spiegel Online« berichtet, hat ein Gericht in New Jersey dem Unternehmen Auskunftsansprüche über sämtliche IP-Adressen, unter denen die Webseite des Hackers George Hotz seit Januar 2009 aufgerufen wurde, zugesprochen. Die Ansprüche gegen den Provider des 21-jährigen Programmierers sowie YouTube, Google und Twitter sind gestützt auf den »Digital Millenium Copyright Act«.

Der Hacker, der auch für den »Jailbreak« des »iPhone« bekannt ist, ermöglichte den Nutzern der »Playstation« die Verwendung von kopierten Spielen und damit die Umgehung des von Sony vorgesehenen Kopierschutzes. Nach Angaben des »Standard« warnen auch Hacker vor dem Gebrauch des »Jailbreak«, der mittels eines »USB-Modchip« bewerkstelligt wird. Denn Sony könnte die manipulierten Spielkonsolen anhand der Identifizierungsnummer ausfindig machen, sobald die Nutzer ins Netz gehen, und würde dann mehrere Dienste und Updates sperren. Auf diese Art sei Microsoft bereits gegen »xbox«-Hacker vorgegangen.

Das LG München I hatte 2009 in einem ähnlichen Fall über Adapter zu entscheiden, die den Gebrauch kopierter Spiele in der »Nintendo DS«-Konsole ermöglichen. Die Richter hoben hervor, dass § 95 a UrhG sämtliche technischen Maßnahmen umfasse, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken. Dabei könne es sich ebenso um eine Hard- wie auch um eine Software-Lösung handeln.

Dokumente:

[IUM/eg]

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