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28.01.2011; 11:49 Uhr
Streit um Filmabgabe für Fersehserien-DVDs: VG Berlin gibt Klage des RBB gegen Filmförderungsanstalt statt
Filmförderung erfasst nur programmfüllende Filme - Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen

Das VG Berlin hat im Streit zwischen dem RBB und der Filmförderungsanstalt (FFA) um die Filmabgabe für Fernsehserien-DVDs der klagenden Rundfunkanstalt Recht gegeben (Urteil vom 18. Januar 2011, Az. VG 21 K 146.10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die Vertriebsgesellschaft des Senders hatte diverse, 18 bis 50-minütige Fernsehserien auf DVD veröffentlicht. Die Gesamtlänge des DVD-Materials überschritt somit die im Filmförderungsgesetz vorgesehene Grenze von 58 Minuten. Ab dieser Laufzeit ist gem. § 66 a FFG eine Filmabgabe an die FFA zu zahlen. Das VG Berlin erteilte der Ansicht der FFA, es sei auf die Gesamtlaufzeit der DVDs abzustellen, eine Absage. Denn die Abgabenpflicht solle der Förderung des programmfüllenden Films dienen. Die Filmabgabe sei als Sonderabgabe auch nur für diesen Bereich zulässig. Kurze Fernsehserien unterfielen daher nicht der Filmabgabe. Das Gericht hat die Berufung vor dem OVG Berlin-Brandenburg wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

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