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16.03.2010; 16:43 Uhr
Sammelklage gegen ELENA-Verfahrensgesetz
Bundesregierung arbeitet an Rahmenbedingungen für »Stiftung Datenschutz«

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V. (FoeBuD) ruft zur Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das »Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises« (ELENA-VG) auf. Dabei stützt sich FoeBuD auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. Meldung vom 2. März 2010, Urteil vom 2. März 2010, Az. 1 BvR 256/08, Veröffentlichung in ZUM-RD folgt).

Das am 28. März 2009 beschlossene Gesetz sieht ab dem 1. Januar 2010 eine monatliche Speicherung von Daten für alle mehr als 400 Euro Verdienenden vor. Dazu gehören gem. § 95 Abs. 1 ELENA-VG unter anderem die in §§ 312, 313, 315 SGB III genannten Daten, also z.B. Bruttoentgelt, Steuerklasse, Steuerzahlungen, Kinderfreibeträge und Sozialbeiträge sowie der Beendigungsgrund von Beschäftigungsverhältnissen. Die Daten werden bei der »Zentralen Speicherstelle« in Würzburg bis zu fünf Jahre gespeichert. Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: Bürokratieabbau (Unternehmen sollen durch Verfahrensbeschleunigung 85 Millionen Euro sparen) und, durch die Einführung von qualifizierten Signaturkarten, Innovation.

Im Rahmen eines Interviews mit dem Medien-Magazin »promedia« hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, dass die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag eine »Stiftung Datenschutz« einrichten werde, deren Aufgabe es sei, »den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung von Selbstdatenschutz vor Augen zu führen«.

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