Institut für Urheber- und Medienrecht |
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21.03.2007; 17:55 Uhr
BITKOM: 50 Mio. EUR für Erhalt der Deckelung der Urheberrechtabgaben im Zweiten Korb
SPD-Politiker hält Vorgehen für nicht akzeptabel
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bietet die Zahlung einer pauschalen Summe von 50 Mio. EUR an die Verwertungsgesellschaften an, wenn im Gegenzug keine Änderungen mehr an der derzeitigen Fassung des Regierungsentwurfs für ein »Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« (»Zweiter Korb«) vorgenommen werden. Momentan sollen die Urheberrechtsabgaben auf maximal 5 Prozent der Abgabepreise für solche Geräte, die in »nennenswertem Umfang« (d. h. zu mindestens 10 Prozent) zu Vervielfältigungen genutzt werden, gedeckelt werden. Wie das »Handelsblatt« am 20.3.2007 meldete, unterbreitete dieses Angebot der Geschäftsführer des BITKOMs, Thomas Mosch, in einem Brief an die für den Gesetzentwurf zuständigen Berichterstatter im Deutschen Bundestag. Die Vertreter von CDU und SPD hatten jüngst zu erkennen gegeben, an der Deckelung nicht festhalten zu wollen (siehe Meldung vom 16.3.2007). In einer ersten Reaktion gegenüber dem »Handelsblatt« bezeichnete der SPD-Politiker Dirk Manzewski den Vorschlag als nicht akzeptabel. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2980: http://www.urheberrecht.org/news/2980/
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