mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.02.2012; 12:29 Uhr
Verlage erzielen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die Urheberrechtspiraterie
Einstweilige Verfügungen gegen E-Book-Raubkopieverzeichnis

Eine internationale Allianz von Verlegern hat im Kampf gegen das E-Book-Raubkopieverzeichnis »library.nu« und den Sharehoster »ifile.it« insgesamt 17 einstweilige Verfügungen erwirkt. Alle vier mit dieser Thematik befassten Urheberrechtskammern des LG München I befanden, dass Plattformbetreiber selbst als Täter für die Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten verantwortlich gemacht werden können und nicht nur für das illegale Verhalten ihrer Nutzer haften. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) und die International Publishers Association (IPA) teilten gestern mit, dass es den Verlagen trotz erheblicher technischer und rechtlicher Schwierigkeiten gelungen sei, die mutmaßlichen Betreiber des Sharehoster-Dienstes »ifile.it« und der mit dem Dienst verknüpften Linksammlung ausfindig zu machen und ihnen die gerichtlichen Unterlassungsverfügungen in Irland zuzustellen. Die Linksammlung »library.nu« verzeichnete Links auf über 400.000 illegal kopierte E-Books in sehr guter Qualität, die sich anonym und kostenlos von Sharehostern herunterladen ließen. Nach den Recherchen der Verlage soll, entgegen der Außendarstellung der Dienste, einer dieser Sharehoster, »ifile.it«, von den Betreibern der Linksammlung selbst betrieben worden sein. Aus dieser engen Verknüpfung eines Sharehosters mit einer Linksammlung ergebe sich aus Sicht des Börsenvereins die besondere Gefährlichkeit dieses Systems, da hierduch erreicht werden könne, dass sämtliche illegal eingestellten urheberrechtlich geschützten Werke einer unbegrenzten Öffentlichkeit zugänglich sind. »Dieser Fall zeigt, dass sich die planmäßige Urheberrechtsverletzung zu einem hochkriminellen und profitablen Geschäft entwickelt habe, dessen Bekämpfung nichts mit der Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun hat, sondern mit der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse im Netz«, erklärt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Die Plattform-Betreiber sollen durch Werbung, Spenden und Verkäufe von Premium-Konten geschätzte 8 Millionen Euro jährlich umgesetzt haben. 

Für die Verlage stellte das Vorgehen gegen diese massiven Rechtsverletzungen eine große Herausforderung unter hohem finanziellen Aufwand dar. Behindert wurden die ohnehin schwierigen Ermittlungen dadurch, dass die Betreiber ihr Angebot auf andere Server verlagerten, den Serverstandort von Deutschland in die Ukraine legten und ihre Domains dort auf falsche Namen registrierten. Wie »Spiegel Online« meldet, sollen die Verlage einen sechsstelligen Betrag investiert haben, um die Betreiber der Plattformen ausfindig zu machen. Für die erforderliche Beweissicherung wurde ein IT-Spezialist beauftragt, der eine eigens zur Dokumentation der Rechtsverletzungen entwickelte Software einsetzte. Unklarheiten in der Europäischen Zustellungsverordnung und den damit verbundenen administrativen Hürden führten dazu, dass die Zustellung der bereits zwischen Weihnachten und Neujahr erlassenen Verfügungen an die Betreiber erst jetzt erfolgen konnte. Laut »Spiegel Online« kritisiert Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, zudem die nicht ausreichenden strafrechtlichen Mittel und die fehlende internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich des Urheberrechts, die einer raschen Schließung der Plattformen entgegenstünden. »De facto findet eine Privatisierung der Durchsetzung des Urheberrechts im Internet statt«, so Sprang. Trotz schwieriger Voraussetzungen erklären die Verlage, ihre Linie fortzusetzen, »Urheberrechtsverletzungen nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern große illegale Plattformen rechtlich mit allen Mitteln zu bekämpfen«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4519:

https://www.urheberrecht.org/news/4519/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.